AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Firespace für Verträge  über die Überlassung von Räumlichkeiten und Flächen sowie die Durchführung von Veranstaltungenug

Firespace by Zinnober betrieben von Zinnober Blumen GmbH & Co. KG (im Folgenden “FS”) bietet in der Schlegelstraße 26c, 10115 Berlin (Mitte) — Räumlichkeiten einschließlich jeweils etwaig vorhandener Außenflächen (im Folgenden einzeln und gemeinsam “Räumlichkeiten”) zur Durchführung von Veranstaltungen zur Miete an. Ferner bietet FS im Zusammenhang mit einer Nutzung der Räumlichkeiten zu diesem Zweck auch die Miete von Ausstattungen sowie weitere Waren- und Dienstleistungen bzw. die Beschaffung und Vermittlung solcher Leistungen an.


Für dieses Angebot sowie die diesbezüglich zwischen FS und seinen Kunden geschlossenen Verträge gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB”)


Geltungsbereich


FS erbringt seine vorgenannten Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB in Verbindung mit dem Kunden im Einzelfall über solche Leistungen geschlossenen Vertrag (im Folgenden auch „Veranstaltungsvertrag": s. zum Vertragsschluss auch nachfolgend unter II.). Sofern in einem Veranstaltungsvertrag Bestimmungen getroffen werden, die im Widerspruch zu. Regelungen in diesen AGB stehen, so gehen insoweit die Bestimmungen in dem Veranstaltungsvertrag im Zweifelsfall der betreffenden Regelung in diesen AGB vor. Anderweitige Vereinbarungen, aufgrund derer von den Regelungen dieser AGB abgewichen werden soll, sind schriftlich abzufassen, wobei Korrespondenz via E-Mail genügt.


Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann in einen Vertrag zwischen FS und dem Kunden einbezogen, wenn und soweit dies ausdrücklich von FS schriftlich bestätigt wurde. Erfolgt auf diesem Wege eine wirksame Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, so bleibt die Fortgeltung dieser AGB davon unberührt. Soweit Regelungen von wirksam einbezogenen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden im Widerspruch zu Regelungen dieser AGB stehen, sollen im Zweifel die Regelungen dieser AGB Anwendung finden.


Zustandekommen, Ergänzung und Änderung von Verträgen


FS unterbreitet dem Kunden auf dessen Anfrage ein unverbindliches Angebot für die angefragten Leistungen bzw. für Leistungen für den vom Kunden mitgeteilten Zweck (insbesondere Art und Umfang der von dem Kunden geplanten Veranstaltung). Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich Abweichendes bei Übermittlung des Angebots von FS erklärt oder anderweitig zwischen FS und dem Kunden vereinbart wurde, kommt ein Vertrag über die dem Kunden von FS angebotenen Leistungen erst zustande, wenn ein dem Kunden zu diesem Zweck von FS übermittelter Veranstaltungsvertrag von beiden Parteien unterzeichnet und der jeweils anderen Partei in dieser Form übermittelt wurde. Sofern der Veranstaltungsvertrag noch nicht von FS unterzeichnet ist und soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, ist der Kunde vier(4) Wochen an sein Vertragsangebot gebunden, das er durch Übermittlung einer von ihm unterzeichneten Fassung des Veranstaltungsvertrags gegenüber FS abgegeben hat. Eine qualifizierte elektronische Signatur steht gemäß § 127,126a BGB einer eigenhändigen Unterschrift gleich.


Etwaige Nebenabreden, Ergänzungen sowie Veränderungen bezüglich eines geschlossenen Veranstaltungsvertrags, insbesondere auch im Hinblick auf die Mitteilung der endgültigen Teilnehmerzahl . Ziffer V.1. dieser AGB, sofern damit die erstmalige Festlegung oder eine Erhöhung oder Reduzierung der ursprünglich angegebenen Teilnehmerzahl verbunden ist, bedürfen der Bestätigung durch FS in Schriftform, per Telefax oder per E-Mail.


Vertragsgegenstand und Leistungen von FS


Vertragsgegenstand werden ihrem lnhalt und Umfang nach diejenigen Leistungen von FS, die in dem betreffenden Veranstaltungsvertrag bestimmt sind. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist Gegenstand eines zwischen FS und dem Kunden geschlossenen Vertrags nicht die Durchführung einer Veranstaltung durch FS, sondern die entgeltliche Überlassung der Räumlichkeiten und etwaiger Ausstattungen, Einrichtungen, und / oder Anlagen (insbes. Medien- und Unterhaltungstechnik, Internetzugang: im Folgenden einheitliche „Ausstattungen") sowie gegebenenfalls Erbringung weiterer Leistungen oder deren Beschaffung und / oder Vermittlung durch FS zur Durchführung einer nicht-öffentlichen Veranstaltung durch den Kunden.


Durch den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Räumlichkeiten, gegebenenfalls einschließlich dort vorhandener Ausstattungen, verpflichtet sich FS, dem Kunden die Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten und Ausstattungen innerhalb des vereinbarten Zeitraums im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten Preis nach Maßgabe dieser AGB zur eigenverantwortlichen, vertragsgemäßen Nutzung zu überlassen. Vorbehaltlich ausdrücklicher diesbezüglicher Vereinbarung im Einzelfall schuldet FS aufgrund eines solchen Vertrags keine Beaufsichtigung, Betreuung und / oder Anleitung der Teilnehmer einer Veranstaltung des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Räumlichkeiten und Ausstattungen.


Sofern aufgrund des Veranstaltungsvertrags von FS als Teil der von FS zu erbringenden bzw. zu beschaffenden und / oder zu vermittelnden Leistungen auch Dienstleistungen Vertragsgegenstand sind (insbesondere Catering-Leistungen (Essen und/oder Getränke), Service- und/oder Arbeitspersonalleistungen, DJ-Unterhalterleistungcn und dergleichen), werden solche einschließlich etwaiger damit verbundener Warenlieferungen ggf. von Dritten erbracht, die hierzu von FS beauftragt werden. FS schuldet insofern allein die Beschaffung und Bereitstellung solcher Leistungen in den vereinbarten Zeiträumen, im vereinbarten Umfang und, soweit diesbezüglich keine besonderen Bestimmungen getroffen wurden, in mittlerer Art und Güte.


FS ist berechtigt, einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, soweit solche Änderungen nach Vertragsschluss zur Durchführung des Vertrages notwendig werden und dem Kunden zumutbar sind. FS wird den Kunden unverzüglich über solche etwaig notwendigen Leistungsänderungen informieren.


Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung nicht von FS zu vertreten sind (bspw. Streik, Energieausfall, Unruhen, von FS nicht verschuldetes Ausbleiben der eigenen Belieferung oder behördliche Maßnahmen, deren Ergreifung nicht von FS zu vertreten ist), ist FS für die Dauer eines hierdurch eintretenden Leistungshindernisses zzgl. einer angemessenen Anlaufzelt nach deren Fortfall von der betreffenden Leistungspflicht befreit. Sollte ein Festhalten am Vertrag in diesen Fällen eine unzumutbare Härte für FS darstellen, ist FS zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


FS ist nur verpflichtet, die vereinbarten Leistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Kunde kann seine Ansprüche auf Erbringung der vereinbarten Leistung nur mit vorheriger Zustimmung von FS auf Dritte übertragen. Ebenso ist der Kunde nur mit vorheriger Zustimmung von FS berechtigt, die betreffenden Leistungen von FS Dritten- auf andere Art und Weise, insbesondere im Wege der Untervermietung, zu überlassen.


Sollte FS neben den ausdrücklich vereinbarten Leistungen weitere Leistungen ohne zusätzliche Vergütung zur Verfügung stellen, hat der Kunde keinen Anspruch auf deren Erbringung.


Preise, Preisanpassungen


Sofern in dem Veranstaltungsvertrag nicht abweichend ausgewiesen, verstehen sich dort angegebene Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.


Ist keine Pauschalvereinbarung unter Zugrundelegung einer bestimmten Teilnehmerzahl getroffen, sondern vereinbart, dass der Kunde die endgültige Teilnehmerzahl IVSL gegenüber vor dem Leistungstermin gem. dieser AGB anmeldet, richtet sich die Höhe der in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl berechneten Preisbestandteile nach der angemeldeten Teilnehmerzahl (wobei die unter www.firespace.berlin) abrufbare maximal zulässfge Personenzahl für den jeweils angemieteten Raum je nach Belegungsart nicht überschritten werden darf, wobei sich eine Reduzierung dieser Preisbestandteile gegenüber ihrer auf der Schätzung des Kunden basierenden Berechnung in dem Veranstaltungsvertrag auf höchstens 20 % (zwanzig Prozent) belaufen kann. Unterschreitet die Anzahl der tatsächlichen Teilnehmer sodann die angemeldete oder der Pauschalvereinbarung zugrunde gelegte Teilnehmerzahl, bleibt der Kunde zur Zahlung des für die angemeldete bzw. der Pauschalvereinbarung zugrunde gelegte Anzahl vereinbarten Preises verpflichtet. Überschreitet die tatsächliche Zahl der Teilnehmer hingegen die angemeldete bzw. pauschal vereinbarte Anzahl, ist FS zur entsprechenden Erhöhung der in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl berechneten Preisbestandteile berechtigt. Die tatsächliche Teilnehmerzahl wird mittels Gästeliste vom Kunden und / oder von FS ermittelt.


Unbeschadet vorstehender Regelung zur Preisanpassung in Abhängigkeit von der tatsächlichen Teilnehmerzahl ist FS ferner nach folgender Maßgabe berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen: 


Gegenüber Kunden ist FS zur Anpassung vereinbarter Preise berechtigt, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Leistungstermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zum vereinbarten Leistungstermin die Löhne oder sonstige Kosten, die von FS zum Zwecke der Leistungserbringung aufzuwenden sind, so ist FS berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder -senkungen zu ändern. Der Verbraucher ist zum Rücktritt allein aufgrund einer Preiserhöhung nach diesen Maßstäben nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung nicht nur unerheblich über den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung hinausgeht.


Zahlungsbedingungen


Der vereinbarte Gesamtpreis ist, sofern der zugrundeliegende Vertrag der Durchführung einer Veranstaltung durch den Kunden dient und im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichendes vereinbart wurde, wie folgt, jeweils zzgl. USt.) zur Zahlung fällig:


Bei Vertragsabschluss ist nach entsprechender Rechnungsstellung eine erste Anzahlung in Höhe von 100 % des für die Überlassung der Räumlichkeiten vereinbarten Netto-Preises zu leisten.


Bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Leistungsstermin ist nach entsprechender Rechnungsstellung eine zweite Anzahlung über 70% des zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung vereinbarten Netto-Gesamtpreises zu leisten. Sollte jener Gesamtpreis nicht mehr als 4.000.00 EUR betragen, ist nach entsprechender Rechnungsstellung eine zweite Anzahlung über 50% des zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung vereinbarten Netto-Gesamtpreises zu leisten.hl

Der Restbetrag, der damit durch den vereinbarungsgemäßen Gesamtpreis verbleibt, wird dem Kunden nach der Leistungserbringung, also nach der Veranstaltung des Kunden, in einer Abschlussrechnung in Rechnung gestellt und ist mit Erhalt dieser Rechnung zur Zahlung fällig. 


Der Kunde ist insoweit zur Vorleistung verpflichtet, sodass FS nicht zur Leistungserbringung verpflichtet ist, solange der Kunde nicht seine vertragsgemäßen Anzahlungspflichten erfüllt hat.


Soweit nicht abweichendes vereinbart wurde oder, in Ermangelung einer solchen Vereinbarung, nicht abweichendes mit Rechnungsstellung mitgeteilt wurde, kommt der Kunde jeweils mit einer Zahlung in Verzug, wenn und soweit ein geschuldeter und in Rechnung gestellter Betrag nicht innerhalb von zwei (2) Wochen seit ordentlicher Rechnungsstellung auf dem mitgeteilten Konto von FS gutgeschrieben ist. Dies gilt für Kunden, die den zugrundeliegenden Vertrag als Verbraucher abgeschlossen haben, nur, wenn sie hierauf in der betreffenden Rechnung noch einmal besonders hingewiesen wurden. Die gesetzlichen Verzugsregelungen bleiben im Übrigen unberührt.


Mitwirkungspflichten, Verantwortlichkeit und Freihaltungspflichten des Kunde


Ist keine pauschale Teilnehmerzahl vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die endgültige Teilnehmerzahl bis spätestens zehn (10) Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin WSL gegenüber mitzuteilen, wobei die maximal zulässige Personenzahl für den nst

jeweils angemieteten Raum je nach Belegungsart (Kapazitäten abrufbar unter www.firespace.berlin) nicht überschritten werden darf.


Der Kunde ist als Veranstalter der Veranstaltung, zu deren Durchführung er die Räumlichkeiten sowie etwaige Ausstattungen und weitere Leistungen aufgrund des Vertrages mit FS in Anspruch nehmen möchte, verantwortlich für den Ablauf und die Teilnehmer der Veranstaltung, insbesondere für die Sicherheit und die Einhaltung der bei Veranstaltungen zu beachtenden ordnungsrechtlichen Vorschriften. Dem Kunden werden von FS in Bezug auf die Veranstaltung des Kunden die sich aus § 38 Absätzen 1 bis 4 der Versammlungsstättenverordnung (,,VStättVO") ergebenden Pflichten übertragen.


Insbesondere sind einschlägige behördliche Regelungen für die Lautstärkeregelung im Rahmen seiner Veranstaltung vom Kunden zu beachten und einzuhalten. Der Kunde weist FS auf Verlangen die Erteilung etwaiger für die Durchführung seiner Veranstaltung erforderlicher behördlicher Ausnahmegenehmigungen nach.


Unbeschadet der Gewährleistung pflichtgemäßer Leistungserbringung und einer Haftung von FS nach Maßgabe dieser AGB, hat der Kunde WSL von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Teilnehmern seiner Veranstaltung, von Anliegern sowie von Behörden, frei und schadlos zu halten, die solche im Zusammenhang mit der Veranstaltung des Kunden aufgrund einer Verletzung von Pflichten, die dem Veranstalter obliegen, gegenüber FS geltend machen. Diese Pflicht zur Frei- und Schadloshaltung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.


Auf Verlangen von FS hat der Kunde den Abschluss angemessener Versicherungen zur Absicherung etwaiger Haftungsansprüche gegen den Kunden als Veranstalter nachzuweisen.


Für den Kunden und die Teilnehmer seiner Veranstaltung gilt für die Nutzung der Räumlichkeiten und Ausstattungen sowie für die Durchführung der Veranstaltung des Kunden die Hausordnung von FS, die in den Räumlichkeiten aushängt und dem Kunden auf Anfrage auch übersendet wird. Der Kunde ist für die Einhaltung der Hausordnung durch die Teilnehmer seiner Veranstaltung verantwortlich.


Der Kunde oder eine von diesem mit dieser Funktion betraute Person muss FS für die gesamte Dauer der Veranstaltung als verantwortlicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Betraut der Kunde eine andere Person mit dieser Funktion, so hat er FS diese Person vor Beginn der Veranstaltung vorzustellen und deren vollständigen Namen sowie Mobiltelefonnummer mitzuteilen, über die die Person für die gesamte Dauer der Veranstaltung erforderlichenfalls erreichbar ist.


Soweit FS für den Kunden vereinbarungsgemäß technische oder sonstige Einrichtungen für die Durchführung der Veranstaltung von Dritten beschafft oder bereit hält, ist der Kunde für die Erfüllung der sich insoweit aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis zu dem Dritten ergebenden Pflichten und Obliegenheiten verantwortlich. Der Kunde ist insbesondere für die pfiegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe solcher Einrichtungen verantwortlich und er stellt FS von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung solcher Einrichtungen frei und schadlos.


Der Kunde steht gegenüber FS für etwaige Schäden ein. die Teilnehmer der Veranstaltung des Kunden an den Räumlichkeiten oder Ausstattungen verursachen und die über eine gewöhnliche Abnutzung infolge eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs hinausgehen, sowie für solche, die von FS bestimmungsgemäß zur Leistungserbringung eingesetzte Personen durch Teilnehmer der Veranstaltung des Kunden erleiden.


Beabsichtigt der Kunde, für seine Veranstaltung Ausstattungen in die Räumlichkeiten einzubringen, ist dies einschließlich eines hierzu etwaig erforderlichen Auf- und Abbaus im Vorhinein mit FS zu vereinbaren und abzustimmen. Auf- und Abbauarbeiten in den Räumlichkeiten, die vom Kunden oder von ihm hiermit beauftragten Dritten durchgeführt werden, sind stets unter Einhaltung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Schutzvorschriften sowie unter strikter Beachtung berechtigter nachbarrechtlicher Interessen durchzuführen.


Beabsichtigt der Kunde bei seiner Veranstaltung Musik öffentlich wiederzugeben, obliegt es ihm als Veranstalter, hierfür etwaig erforderliche Rechte einzuholen, insbesondere gegebenenfalls erforderliche Anmeldungen bei der GEMA vorzunehmen, und die hierfür anfallenden Vergütungen bzw. Gebühren direkt zu entrichten. Plant der Kunde bei seiner Veranstaltung ferner. Auftritte von Künstlern, so obliegt es ihm, hierfür etwaig zu entrichtende Beiträge an die Künstlersozialkasse (KSK) abzuführen.


Der Kunde weist FS die Einholung solcher etwaig für die Durchführung seiner Veranstaltung erforderlichen Rechte sowie die Zahlung solcher etwaig zu entrichtender Gebühren bzw. Vergütungen und / oder Beiträge auf Verlangen vor Beginn der Veranstaltung nach.


Sollte FS infolge der öffentlichen Wiedergabe von Musik und / oder des Auftritts von Künstlern im Rahmen der Veranstaltung des Kunden von Rechteinhabern. insbesondere der GEMA. und / oder von Sozialversicherungsträgern, insbesondere der KSK in Anspruch genommen werden, hat der Kunde FS von sämtlichen solcher Ansprüche frei und schadlos zu halten. Diese Pflicht zur Frei- und Schadloshaltung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung in solchen Fällen.


Nach Maßgabe dieser AGB bestehende Gewährleistungspflichten von FS im Hinblick auf die von FS aufgrund des jeweiligen Vertrages zu erbringenden Leistungen sowie eine gemäß dieser AGB bestehende Haftung von FS bleiben von den vorstehenden Regelungen ebenso unberührt, wie daneben oder darüber hinaus bestehende Ansprüche von FS gegenüber dem Kunden.


Kündigung / Stornierung von Verträgen und Einzelleistungen, Ausfall von Veranstaltungen


Bei den Verträgen, die zwischen dem Kunden und FS über die zeitweise Überlassung bzw. Nutzung der Räumlichkeiten, ggf. einschließlich Ausstattungen, sowie die Inanspruchnahme weiterer Leistungen in diesem Zusammenhang geschlossen werden, handelt es sich jeweils um für einen festen Zeitraum geschlossene und somit befristete Miet- bzw. Nutzungs- und Dienstverträge, die als solche von den Vertragspartnern vorzeitig grundsätzlich nur durch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund beendet werden können.


Ein solcher wichtiger Grund ist für FS insbesondere gegeben, wenn:


der Kunde gegenüber FS schuldhaft irreführende oder falsche Angaben macht oder schuldhaft Mitwirkungspflichten seinerseits nicht erfüllt oder zum Ausdruck bringt, solche Pflichten nicht erfüllen und/ oder für den geordneten Ablauf und die Sicherheit seiner Veranstaltung nicht Sorge tragen zu wollen, wodurch das für die Fortsetzung des Vertragsverhältnis erforderliche Vertrauen, insbesondere in die Verlässlichkeit und Redlichkeit des Kunden, nicht nur unerheblich erschüttert wird und SSE ein Festhalten am Vertrag infolge dessen - insbesondere mit Blick auf die Sicherheit und das Renommee seines Betriebs und seiner Räumlichkeiten - nicht zuzumuten ist;


FS Tatsachen bekannt werden, die Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden begründen, insbesondere erhebliche Außenstände gegenüber anderen Unternehmen, Pfändungen von Vermögen oder Konten des Kunden in erheblichem Umfang, Stellung eines Antrags über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Ablehnung eines Antrags auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse;


FS Kenntnis von Tatsachen erlangt, die begründeten Anlass zu der Annahme geben, dass die Veranstaltung, zu dessen Durchführung der Kunde den Vertrag mit FS geschlossen hat, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, die Räumlichkeiten, die Ausstattungen und/ oder das Ansehen des Hauses nicht nur unerheblich gefährden könnte;


Das Recht von FS, in den Fällen, in denen ein Kündigungsgrund in einem vom Kunden zu vertretenden Umstand besteht, Schadenersatz zu verlangen, bleibt von einer Kündigung des Vertrages durch FS unberührt. Gründe, die aus der Risikosphäre des Kunden stammen und ihn an der Nutzung der vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten und Ausstattungen und / oder der Inanspruchnahme weiterer vereinbarter Leistungen von FS hindern (bspw. Krankheit, Fortfall des Veranstaltungsanlasses, ungeeignete Wetterverhältnisse bei Veranstaltungen des Kunden unter freiem Himmel o. ä.), stellen regelmäßig keinen solchen wichtigen Grund dar, der den Kunden zur fristlosen Kündigung berechtigt. Das Recht der Vertragsparteien, einen Vertrag in den gesetzlich vorgesehenen Fällen aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt von diesen Regelungen unberührt.


Gründe, die aus der Risikosphäre des Kunden stammen und ihn an der Nutzung der vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten und Ausstattungen und / oder der Inanspruchnahme weiterer vereinbarter Leistungen von FS hindern (bspw. Krankheit, Fortfall des Veranstaltungsanlasses, ungeeignete Wetterverhältnisse bei Veranstaltungen des Kunden unter freiem Himmel o. ä.), stellen regelmäßig keinen solchen wichtigen Grund dar, der den Kunden zur fristlosen Kündigung berechtigt.


Das Recht der Vertragsparteien, einen Vertrag in den gesetzlich vorgesehenen Fällen aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt von diesen Regelungen unberührt.


FS räumt dem Kunden jedoch ein Recht, sich jederzeit von einem Vertrag oder einer Vereinbarung über eine einzelne, trennbare Leistung zu lösen, ohne dass insoweit ein ihn zur Kündigung berechtigender Grund vorliegt (,,Stornierung" eines Vertrages oder einer einzelnen Leistung), nach folgender Maßgabe ein: Storniert der Kunde in diesem Sinne einen Vertrag oder eine einzelne Leistung, ist er, soweit diesbezüglich im Einzelfall keine abweichenden Beträge vereinbart wurden, grundsätzlich verpflichtet, FS als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen, getätigten Aufwendungen und die Reservierung der Räumlichkeiten eine pauschale Ausfallentschädigung in folgender Höhe zu zahlen:


Erfolgt die Stornierung:


- bis 90 Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin, also dem für die Veranstaltung des Kunden vereinbarten Termin: 100 % des für die Überlassung der Räumlichkeiten vereinbarten Netto-Preises und 0 % des Zeitpunkt der Stornierung aktuellen Netto-Bestellwerts


- zwischen 89 und 60 Tagen vor dem vereinbarten Leistungstermin: 100 % des für die Überlassung der Räumlichkeiten vereinbarten Netto-Preises und 20 % des zum Zeitpunkt der Stornierung aktuellen Netto-Bestellwerts 


- zwischen 59 und 30 Tagen vor dem vereinbarten Leistungstermin: 100 % des für die Überlassung der Räumlichkeiten vereinbarten Netto-Preises und 30 % des zum Zeitpunkt der Stornierung aktuellen Netto-Bestellwerts


- zwischen 29 und 14 Tagen vor dem vereinbarten Leistungstermin: 100 % des für die Überlassung der Räumlichkeiten vereinbarten Netto-Preises und 40 % des zum Zeitpunkt der Stornierung aktuellen Netto-Bestellwerts


- zwischen 13 und 3 Tagen vor dem vereinbarten Leistungstermin: 100 % des für die Überlassung der Räumlichkeiten vereinbarten Netto-Preises und 75 % des zum Zeitpunkt der Stornierung aktuellen Netto-Bestellwerts


- ab 3 und weniger Tagen vor dem vereinbarten Leistungstermin: 100 % des für die Überlassung der Räumlichkeiten vereinbarten Netto-Preises und 100 % des zum Zeitpunkt der Stornierung aktuellen Netto-Bestellwerts


Der „Netto-Bestellwert" meint die Preise, die für Leistungen über die Überlassung der Räumlichkeiten hinaus vereinbart wurden, insbesondere für Ausstattungen und Dienstleistungen. Insofern werden die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses berechneten Preise zugrunde gelegt, es sei denn, diese haben sich zwischenzeitlich vereinbarungsgemäß geändert, bspw. infolge einer Anmeldung oder nachträglichen Vereinbarung einer von der bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Zahl abweichenden Teilnehmerzahl. In dem Fall ist der Bestellwert nach den Preisen zu ermitteln, die gemäß den mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen und den Regelungen dieser AGB jeweils zum Zeitpunkt der Stornierung gelten.


Storniert der Kunde lediglich eine oder mehrere solcher trennbarer Teilleistung(en), beschränkt sich die von dem Kunden zu leistende Ausfallentschädigung auf den prozentualen Anteil gemäß vorstehender Staffelung an dem Bestellwert, der auf die betreffende Leistung entfällt.


Maßgeblich für den Zeitpunkt einer Stornierung ist deren Zugang bei FS. Dem Kunden bleibt stets unbenommen nachzuweisen, dass FS keine oder lediglich erheblich geringere Kosten entstanden sind, als sich aus den vorstehenden Pauschalen ergeben.


Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen, die aus der Risikosphäre des Kunden stammen, ganz oder teilweise unmöglich, bleiben die Ansprüche von FS auf Zahlung der diesbezüglichen Preise und auf Erstattung von Aufwendungen bzw. Freihaltung von Verbindlichkeiten, die FS zum Zwecke der vereinbarungsgemäßen Leistungserbringung getätigt hat bzw. eingegangen ist, hiervon grundsätzlich unberührt. Schließt der Kunde den betreffenden Veranstaltungsvertrag, um eine Veranstaltung ganz oder teilweise unter freiem Himmel durchzuführen, trägt der Kunde als Veranstalter das Wetterrisiko in vollem Umfang.


Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass und inwieweit FS in diesen Fällen infolge des Ausfalls der Veranstaltung Einsparungen oder sonstige Vorteile erzielt hat, die sich FS von Gesetzeswegen auf die vereinbarten Zahlungsansprüche anrechnen lassen hat. Das dem Kunden von FS gemäß vorstehender Ziffer 2. eingeräumte Recht, einen Vertrag oder eine einzelne Leistung nach den dort bestimmten Maßgaben zu stornieren, bleibt im Übrigen ebenso unberührt.


Gewährleistung, Mängelanzeige


Der Kunde hat etwaige offenkundige Mängel sowie solche Mängel, die er bis zur Beendigung seiner Veranstaltung erkennt, FS unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Beendigung der Veranstaltung mitzuteilen, nicht offenkundigen Mängel hat er innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Veranstaltung anzuzeigen.


Im Hinblick auf von dem von dem betreffenden veranstaltungsvertrag umfassten Dienstleistungen sowie etwaige damit verbundene Warenlieferungen, die von Dritten erbracht werden, die hierzu von FS beauftragt werden, gewährleistet FS lediglich die pflichtgemäße Auswahl solcher Dritter sowie die pflichtgemäße Organisation und Koordination der Leistungserbringung durch diese.


Mängelbeseitigungsansprüche des Kunden gegenüber FS bestehen nicht nur bei unerheblicher Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.


Soweit eine Leistung von FS nach Vorstehendem mangelhaft ist und dem Kunden diesbezügliche Gewährleistungsansprüche zustehen, wird FS die betreffenden Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nacherfüllung beseitigen. Sollte eine Mängelbeseitigung nicht mehr möglich sein, fehlschlagen oder ist eine solche unverhältnismäßig teuer oder FS aus anderen Gründen nicht zumutbar, ist der Kunde berechtigt, die bezüglich der betreffenden Leistung vereinbarte Vergütung angemessen zu mindern.


Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit eines vorherigen Nacherfüllungsverlangens bleiben hiervon ebenso unberührt. wie zwingend von Gesetzes wegen bestehende Rechte des Kunden, sich im Wege der Kündigung oder des Rücktritts ganz oder teilweise vom Vertrag zu lösen. Löst sich der Kunde wirksam vom Vertrag, bleiben bis dahin bereits entstandene aufwandsbezogene Zahlungsansprüche (z.B. Kosten für Personal und Drittleistungen) sowie Vergütungsansprüche von FS wegen bereits erbrachter Leistungen bestehen.


Haftung, Ausschlussfristen und Verjährung


Schadensersatzansprüche des Kunden gegen FS aus jeglicher Anspruchsgrundlage sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln aufseiten von FS vorliegt, eine Verletzung von Leben. Körper oder Gesundheit Gegenstand ist oder FS eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Um eine ”wesentliche Vertragspfiicht” handelt es sich bei solchen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen durfte.


Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Als vertragstypischer vorhersehbarer Schaden ist dabei regelmäßig die einfache Höhe des für die vertragsgegenständlichen Leistungen von FS vereinbarten Gesamtpreises anzusehen.


Die Haftungsbeschränkung gilt gleichermaßen für Mitarbeite,. Organe und Erfüllungsgehilfen von FS. Eine Haftung von FS gegenüber dem Kunden für das Verhalten eines Erfüllungsgehilfen ist jedoch ausgeschlossen. wenn es sich bei dem Erfüllungsgehilfen um den Kunden oder eine vom Kunden mit dieser Funktion eingesetzte Person handelt.


Mit Ausnahme solcher Ansprüche, die dem Kunden infolge der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder infolge groben Verschuldens aufseiten von FS zustehen, sind Ansprüche des Kunden innerhalb eines Jahres nach Beendigung des betreffenden Leistungsbezugs, regelmäßig also innerhalb eines Jahres nach Ablauf des vereinbarten Veranstaltungstermins gegenüber FS geltend zu machen.


Mit Ausnahme solcher Ansprüche, die dem Kunden infolge der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder infolge groben Verschuldens aufseiten von FS zustehen, verjähren Ansprüche des Kunden gegenüber FS innerhalb eines Jahres nach Beendigung des betreffenden Leistungsbezugs, regelmäßig also innerhalb eines Jahres nach Ablauf des vereinbarten Veranstaltungstermins. Dies gilt für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels ebenfalls nicht, wenn FS bei Leistungserbringung Kenntnis von dem Mangel hatte.


Videoüberwachung der Räumlichkeiten, Bild- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen des Kunden


Die Räumlichkeiten werden von FS zu dem in der Hausordnung bezeichneten Zweck und in dem dort bestimmten Umfang per Video (ohne Tonaufnahme) überwacht. Mit Unterzeichnung des jeweiligen Veranstaltungsvertrags erklärt sich der Kunde mit dieser Videoüberwachung und der damit verbundenen Erhebung und gegebenenfalls Nutzung seiner betroffenen persönlichen Daten in dem in der Hausordnung bestimmten Umfang einverstanden.


FS ist ferner grundsätzlich berechtigt, von Veranstaltungen des Kunden Foto und Filmaufnahmen zu fertigen und als Referenzmaterial im Rahmen der Internetpräsenz und anderweitigen Werbemedien von FS zu veröffentlichen. Hierbei werden keine Aufnahmen des Kunden oder von Teilnehmern der Veranstaltung des Kunden hergestellt, lediglich von der Ausgestaltung der Räumlichkeiten.


Soweit FS für die Produktion und Veröffentlichung von Bild- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung des Kunden beauftragt ist, ist der Kunde dafür verantwortlich, hierfür etwaig erforderliche Zustimmungen der Teilnehmer seiner Veranstaltung, einschließlich gegebenenfalls von ihm direkt gebuchter Künstler. Musiker und / oder DJs, einzuholen. Sollten solche Teilnehmer der Veranstaltung aufgrund einer vereinbarungsgemäßen Veröffentlichung von Aufnahmen Ansprüche gegenüber WSL geltend machen, so ist der Kunde verpflichtet, FS insoweit von solchen Ansprüchen frei und schadlos zu halten. Diese Pflicht zur Frei- und Schadloshaltung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.


Referenzen, Rechteeinräumung


FS ist berechtigt, den Namen und das Logo bzw. das Zeichen (Unternehmenskennzeichen, Marke) des Kunden zu Werbe- und Referenzzwecken zu nutzen. Hierzu räumt der Kunde FS das Recht ein, den Namen und das Logo bzw. das Zeichen des Kunden in seinen internen Datenbestand aufzunehmen und zeitlich unbegrenzt zu Werbe- und Referenzzwecken zu nutzen. Die Verwendung des Namens und des Logos bzw. des Zeichens des Kunden für diese Zwecke umfasst die Nutzung als Referenz, u.a. in Gesprächen, die Veröffentlichung in Printmedien und die öffentliche Zugänglichmachung auf der Internetpräsenz von FS sowie als Präsentation und Vorstellung bei Veranstaltungen.


Schlussbestimmungen


Die zwischen FS und dem Kunden geschlossenen Verträge sowie sämtliche im Zusammenhang mit diesen etwaig entstehenden Streitigkeiten unterliegen auch bei Auslandsberührung ausschließlich deutschem Recht.


Sämtliche für den Vertragsinhalt und die Vertragsabwicklung relevanten Erklärungen. insbesondere Rücktrittserklärungen, Stornierungen. Kündigungen oder Mängelanzeigen des Kunden. sollen in schriftlicher Form an FS übermittelt werden, wobei Übermittlungen via E-Mail ausreicht.


Sollten eine oder mehrere in diesen AGB enthaltenen Regelungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.r


Der Erfüllungsort für alle aus der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und FS erwachsenden Pflichten und alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem zwischen dem Kunden und FS geschlossenen Vertrag sowie dessen Durchführung ist der Sitz von FS.